Vereinbarung über Abonnementdienste

DIESE ABONNEMENT-LEISTUNGSVEREINBARUNG (DIESE "VEREINBARUNG") VON XTYPE.IO LTD. ("XTYPE" ODER DAS "UNTERNEHMEN") TRITT AN DEM TAG IN KRAFT, AN DEM DER KUNDE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ÜBER DIE WEBSITE XTYPEODER AUF ANDEREM WEGE AKZEPTIERT ("DATUM DES INKRAFTTRETENS"). DIE PERSON, DIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS ANNIMMT, ERKLÄRT UND GARANTIERT, DASS SIE ORDNUNGSGEMÄSS BEVOLLMÄCHTIGT IST UND DIE VOLLE BEFUGNIS HAT, DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DIESES UNTERNEHMENS ZU UNTERZEICHNEN.

Der Kunde und xtype können hier einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden.

1. DEFINITIONEN.

"Partner"

Jeder Rechtsträger, der direkt oder indirekt die Kontrolle über den Rechtsträger ausübt, wird von diesem kontrolliert oder steht unter gemeinsamer Kontrolle mit diesem. "Beherrschung" im Sinne dieser Definition bedeutet direktes oder indirektes Eigentum oder Beherrschung von mehr als 50 % der Stimmrechtsanteile an dem betreffenden Unternehmen.


"Vereinbarung"

Dieser Vertrag über Abonnementdienste und alle Anlagen, Anhänge und Ergänzungen dazu.

"Vertrauliche Informationen"

Sämtliche Informationen und jegliches Know-how einer Partei, die der anderen Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Informationen offenlegt (eine "offenlegende Partei" oder ein "Offenleger"), in welcher Form auch immer, die sich auf das Geschäft der offenlegenden Partei, die finanzielle Lage, die Technologie und/oder die Produkte der offenlegenden Partei beziehen, die der empfangenden Partei (dem "Empfänger") von einer offenlegenden Partei vor oder während der Laufzeit dieser Vereinbarung direkt oder indirekt schriftlich, mündlich oder durch Einsichtnahme zur Verfügung gestellt oder offengelegt wurden, unabhängig davon, ob sie als "vertraulich", "geschützt" oder mit einer anderen Legende, die auf ihren geschützten Charakter hinweist, gekennzeichnet sind oder nicht. Zur Veranschaulichung und ohne Einschränkung umfassen vertrauliche Informationen alle Formen und Arten von finanziellen, geschäftlichen, wissenschaftlichen, technischen oder ingenieurtechnischen Informationen und Know-how, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen, Prototypen, Geschäftsgeheimnisse, Entwürfe, Techniken, Prozesse, Verfahren, Methoden, Zusammenstellungen, Erfindungen und Entwicklungen, Produkte, Geräte, Muster, Analysen, Forschungsergebnisse und Ergebnisse klinischer Versuche, Daten, Marketinginformationen, Prognosen, Pläne und Berichte, Geschäftspläne oder -strategien sowie alle anderen Daten, Dies gilt auch für Informationen, die direkt oder indirekt mündlich, in schriftlicher, magnetischer oder elektronischer Form oder als Ergebnis eines Besuchs oder einer Konsultation mit der offenlegenden Partei oder anderen Parteien in ihrem Namen, wie z. B. Managern, Angestellten, Direktoren, leitenden Angestellten, Beratern, Klienten, Lieferanten und Kunden usw. offengelegt werden; jedoch mit der Maßgabe, dass vertrauliche Informationen keine Informationen umfassen, die: (a) der Öffentlichkeit ohne Verschulden oder Verletzung dieser Vereinbarung durch den Empfänger allgemein bekannt sind oder werden; (b) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden, ohne dass die Nutzung oder Offenlegung eingeschränkt war; (c) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne dass die vertraulichen Informationen des Offenlegenden verwendet oder auf sie Bezug genommen wurde; oder (d) vom Empfänger rechtmäßig von einem Dritten, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet war, ohne Einschränkung der Nutzung oder Offenlegung erhalten wurden oder werden.


"Kundenkonfigurationsdaten"

Daten, einschließlich Systemkonfiguration, Anpassungen, Updates und Codeänderungen (nur Metadaten), die an den Systemen des Kunden vorgenommen und von xtype über die Abonnementdienste erfasst und verarbeitet werden (die "Änderung(en)"). Zur Klarstellung: xtype sammelt keine Geschäftsdaten des Kunden oder andere personenbezogene Daten als die Identität des angemeldeten Benutzers, der die betreffende(n) Änderung(en) vorgenommen hat, und andere als die bei der Registrierung für die Abonnementdienste gesammelten Informationen.

"Kundentechnologie"

Software, Methoden, Vorlagen, Geschäftsprozesse, Dokumentation oder anderes Material, das vom Kunden unter Verwendung oder zur Verwendung mit den Abonnementdiensten verfasst, erfunden oder anderweitig erstellt oder lizenziert wurde (außer von oder von xtype), mit Ausnahme der xtype Technologie.

"Dokumentation"

xtype Dokumentation in Bezug auf den Betrieb und die Nutzung der Abonnementdienste, einschließlich technischer Programm- oder Schnittstellendokumentation, Benutzerhandbücher, Bedienungsanleitungen und Versionshinweise, die von Zeit zu Zeit von xtype aktualisiert werden.

"M&A-Veranstaltung"

Eine Fusion oder Konsolidierung oder eine andere von der Gesellschaft durchgeführte Transaktion, in deren Folge die Aktionäre der Gesellschaft unmittelbar vor einer solchen Transaktion aufgrund ihres Anteilsbesitzes an der Gesellschaft unmittelbar vor einer solchen Transaktion nicht die Mehrheit der Stimmrechte am Aktienkapital des überlebenden Unternehmens besitzen (wobei das überlebende Unternehmen die Gesellschaft sein kann); (b) die Veräußerung aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte des Unternehmens (einschließlich der Gewährung einer exklusiven Lizenz oder eines exklusiven Leasingvertrags für alle oder im Wesentlichen alle geistigen Eigentumsrechte des Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft), oder (c) jede andere Transaktion oder eine Reihe damit verbundener Transaktionen, bei denen eine Person die Kontrolle über das Unternehmen erwirbt, es sei denn, dies geschieht in Verbindung mit einer gutgläubigen Investition durch einen Dritten.

"Bösartige Software"

Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme, die Schaden anrichten sollen, wie z. B. Viren, Würmer, Zeitbomben und trojanische Pferde.

"Nichtxtype Anwendungen"

Online-Anwendungen, -Dienste, -Codes, -Skripte oder -Softwareprodukte, die von anderen Unternehmen oder Personen als xtype bereitgestellt werden und die mit den Abonnementdiensten und der Plattform ServiceNow zusammenarbeiten können.

"Bestellformular"

Ein schriftliches Bestelldokument, in dem die im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Abonnementdienste festgelegt sind und das zwischen dem Kunden und xtype bzw. xtype Partner abgeschlossen wird.

"Skript"

Das Skript, das von xtype über ein ServiceNow -Update-Set bereitgestellt wird, dient dazu, geplante Snapshots der Instanz ServiceNow auszuführen, auf der es installiert ist.

"ServiceNow Plattform"

Die gehostete Plattform und/oder Software-as-a-Service, die von ServiceNow unter der Marke "ServiceNow" angeboten wird.

"Abonnementdienste"

Das xtype proprietäre Enterprise Platform Engineering für die ServiceNow Plattform oder andere Software-as-a-Service-Anwendungen, die vom Kunden über ein Bestellformular bestellt und von xtype zur Verfügung gestellt werden. "Abonnementdienste" schließt Nicht-xtype Anwendungen und andere Anwendungsprogrammierschnittstellen ("APIs") aus, die für die Nutzung mit den Abonnementdiensten zur Verfügung stehen können. Um Zweifel auszuschließen, müssen Nicht-xtype Anwendungen und APIs direkt vom jeweiligen Softwareanbieter erworben werden.

"Laufzeit des Abonnements"

Die Dauer der autorisierten Nutzung der Abonnementdienste, wie sie im entsprechenden Bestellformular angegeben ist.

"Benutzer"

Eine Person, die vom Kunden autorisiert ist, die Abonnementdienste zu nutzen, für die der Kunde die Abonnementdienste bestellt hat und der der Kunde (oder xtype auf Wunsch des Kunden) eine Benutzerkennung und ein Passwort zur Verfügung gestellt hat. Zu den Nutzern können beispielsweise Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und Vertreter des Kunden sowie Dritte gehören, mit denen der Kunde Geschäfte tätigt.

"xtype Partner"

Ein autorisierter Wiederverkäufer oder Distributor der Produkte und/oder Dienstleistungen von xtype. "xtype Service Portal"

Das von xtype zur Verfügung gestellte Serviceportal ServiceNow ermöglicht den Nutzern den Zugang und die Nutzung der Funktionen der Abonnementdienste, wie in der Dokumentation festgelegt.

"xtype Technologie"

‍(i) das Skript, das xtype Serviceportal, die Dokumentation und die Technologie und Methoden von xtype(einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produkte, Software-Tools, Hardware-Designs, Algorithmen, Vorlagen, Software (in Quell- und Objektform), Architektur, Klassenbibliotheken, Objekte und Dokumentation), die zum Datum des Inkrafttretens bestehen oder anderweitig außerhalb der Arbeit im Rahmen einer professionellen Dienstleistung oder eines Arbeitsvertrags entstehen und von xtype oder xtypes Lizenzgebern in Verbindung mit oder in Bezug auf die Abonnementdienste erstellt, verfasst oder beschafft werden; (ii) Updates, Upgrades, Verbesserungen, Konfigurationen, Erweiterungen und abgeleitete Werke des Vorgenannten sowie die zugehörige technische Dokumentation oder Handbücher; und (iii) geistiges Eigentum überall auf der Welt in Bezug auf das Vorgenannte.

2. UMFANG. Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen der Kunde die xtype Technologie und die Abonnementdienste nutzen kann. Die xtype Technologie und die Abonnementdienste werden in der Dokumentation, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, näher beschrieben und können von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit den hierin enthaltenen Bedingungen geändert werden.

3. REGISTRIERUNG UND BEREITSTELLUNG VON ABONNEMENTDIENSTEN. Nach Zahlung der entsprechenden Abonnementgebühren durch den Kunden, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben, und nach der Registrierung bei xtype, die den Bedingungen dieser Vereinbarung und der Dokumentation unterliegt, stellt xtype dem Kunden das Update-Set zur Verfügung, das das Skript zur Aktivierung des Serviceportals xtype und der Abonnementdienste enthält, und der Kunde ist berechtigt, die Abonnementdienste während der Abonnementlaufzeit für den eigenen internen Gebrauch des Kunden über eine einzige autorisierte Instanz der Plattform ServiceNow zu nutzen. Dem Kunden wird im Rahmen dieser Vereinbarung keine Lizenz zur Nutzung oder zum Zugriff auf die ServiceNow Plattform gewährt. Der Zugang zur ServiceNow Plattform muss separat von ServiceNow erworben werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Lieferung einer Kopie des Skripts, abgesehen von dessen Einsatz auf den autorisierten Instanzen der ServiceNow Plattform des Kunden.

4. NUTZUNGSPARAMETER. Die Abonnementdienste können begrenzten Nutzungsparametern unterliegen, einschließlich Mengen- und/oder Funktionsbeschränkungen, die im spezifischen Bestellformular für die erworbenen Abonnementdienste angegeben sind und/oder nach der Registrierung während der Abonnementlaufzeit aktiviert werden, vorbehaltlich des Erwerbs von Service-Upgrades und zusätzlicher Zustimmung des Kunden. Sofern nicht anders angegeben:

  1. eine Menge in einem Bestellformular bezieht sich auf ServiceNow Instanzen und jedes Abonnement ermöglicht dem Kunden die Nutzung der Abonnementdienste in Verbindung mit einer ServiceNow Instanz;
  2. sofern das Bestellformular eine Begrenzung der Anzahl der Nutzer vorsieht, die auf das xtype Serviceportal oder die Abonnementdienste zugreifen dürfen, darf der Zugriff auf das xtype Serviceportal oder die Abonnementdienste nicht mehr als die bestellte Anzahl von Nutzern umfassen; und
  3. Das Passwort eines Benutzers darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Der Kunde wird in angemessener Weise mit xtype zusammenarbeiten, um die Nutzung des Abonnementdienstes durch den Kunden zu überprüfen. xtype Wenn xtype feststellt, dass der Kunde die erlaubte Nutzung des Abonnementdienstes überschritten hat, wird xtype den Kunden benachrichtigen und innerhalb von zehn (10) Tagen danach muss der Kunde entweder: (a) die unerlaubte Nutzung deaktivieren oder (b) zusätzliche Abonnements erwerben, die der tatsächlichen Nutzung des Kunden entsprechen.

5. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN. Der Kunde wird: (i) für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Nutzer verantwortlich sein; (ii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf die Abonnementdienste oder deren Nutzung zu verhindern, und xtype unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung informieren; und (iii) das Skript, das Serviceportal xtype und die Abonnementdienste nur in Übereinstimmung mit der Dokumentation und den geltenden Gesetzen und behördlichen Vorschriften nutzen.

6. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN. Der Kunde wird in Bezug auf einen Teil der xtype Technologie Folgendes nicht tun (und darf dies auch anderen nicht gestatten):

  1. die xtype Technologie mit externen Programmen in einer Weise zu nutzen, die absichtlich vertragliche Nutzungsbeschränkungen umgeht;
  2. die xtype Technologie zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, zu vertreiben, auf Zeit zu teilen oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist in dem entsprechenden Bestellformular ausdrücklich vorgesehen;
  3. auf die Technologie von xtype zugreifen, um Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu betreiben, die Dritten im Wettbewerb mit den Abonnementdiensten oder den Produkten oder Dienstleistungen von xtypeangeboten werden sollen;
  4. Teile der xtype Technologie zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren;
  5. die xtype Technologie zu kopieren, davon abgeleitete Werke zu erstellen oder anderweitig zu modifizieren, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung gestattet, oder zu versuchen, den Quellcode eines Teils der xtype Technologie abzuleiten (außer und nur in dem Umfang, in dem das anwendbare Recht dies zulässt, auch wenn diese Vereinbarung dies nicht zulässt);
  6. Marken- oder Urheberrechtsvermerke, Hinweise auf Vertraulichkeit oder andere Rechte oder Legenden zu entfernen, unkenntlich zu machen oder zu verändern, die auf oder in dem Skript, dem xtype Serviceportal oder einer anderen xtype Technologie erscheinen oder anderweitig von xtype zur Verfügung gestellt werden;
  7. die xtype Technologie zu nutzen, um urheberrechtlich oder durch andere Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich des Rechts auf Öffentlichkeit oder Privatsphäre) geschütztes Material zu vervielfältigen, zu verbreiten, anzuzeigen, zu übertragen oder zu nutzen, ohne zuvor die Genehmigung des Eigentümers einzuholen;
  8. die xtype Technologie zu verwenden, um bösartige Software oder andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder andere Programme zu erstellen, zu verwenden, zu senden, zu speichern oder auszuführen oder anderweitig eine bösartige Handlung vorzunehmen oder die Sicherheit, Integrität oder den Betrieb der xtype Technologie zu stören;
  9. auf Daten, Software oder Netzwerke von xtype oder Dritten zuzugreifen oder diese zu deaktivieren;
  10. Funktionen außerhalb der zulässigen Nutzungsparameter zu verwenden, selbst wenn diese Funktionen zugänglich sind;
  11. die Ergebnisse von System-Benchmark-Tests ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von xtypezu veröffentlichen;
  12. separate Komponenten der Software (wie unten definiert) zur Verwendung auf verschiedenen Geräten; oder
  13. das Skript, die Abonnementdienste oder einen Teil der xtype Technologie in einer Weise zu nutzen, die nicht mit dieser Vereinbarung oder den geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmt.

7. SERVICENOW PLATTFORM. Die Abonnementdienste sind für die Nutzung auf der ServiceNow Plattform oder anderen von xtype unterstützten Plattformen vorgesehen, die von xtype hinzugefügt werden können. Der Kunde muss ein bestehender Endnutzer von ServiceNow sein oder muss ServiceNow erwerben, um die Abonnementdienste von xtypezu nutzen und darauf zuzugreifen, entweder direkt von ServiceNow oder über einen ServiceNow zugelassenen Wiederverkäufer, je nachdem. Der Kunde muss mit einer aktuellen ServiceNow Abonnementversion in Übereinstimmung mit der ServiceNow's Upgrade Policy in ServiceNow's Subscription Service Guide arbeiten, wie veröffentlicht unter:

(https://www.servicenow.com/content/dam/servicenow-assets/public/en-us/doc-type/legal/subscription-service-guide-upgrade.pdf).

Der Kunde erkennt an, dass das in der betroffenen Instanz von ServiceNow installierte Skript und die zugehörigen Abonnementdienste unzugänglich oder nicht funktionsfähig sein können, wenn ServiceNow nicht funktionsfähig ist und/oder die Dienste von ServiceNow für den Kunden aus irgendeinem Grund beendet werden, und dass xtype dadurch nicht als Verstoß gegen diese Vereinbarung angesehen wird.

8. NICHT-XTYPE ANBIETER. xtype oder Dritte können Produkte oder Dienste von Dritten zur Verfügung stellen, einschließlich z. B. Nicht-xtype Anwendungen und Implementierungs- und andere Dienste. In Bezug auf solche Nicht-xtype Anwendungen gilt Folgendes:

  1. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, erfolgt jeder Erwerb solcher Nicht- xtype Produkte oder Dienstleistungen durch den Kunden und jeder Datenaustausch zwischen dem Kunden und einem Nicht-xtype Anbieter ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Nicht-xtype Anbieter; xtype übernimmt keine Garantie oder support Nicht-xtype Anwendungen oder andere Nicht-xtype Produkte oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie von xtype als "zertifiziert" oder anderweitig gekennzeichnet sind;
  2. Wenn der Kunde eine Nicht-xtype Anwendung zur Verwendung mit den Abonnementdiensten installiert oder aktiviert, erkennt der Kunde an, dass xtype nicht für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Daten verantwortlich ist, die aus dem Zugriff durch eine Nicht-xtype Anwendung resultieren; jeglicher Datenaustausch zwischen dem Kunden und einer Nicht-xtype Anwendung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Nicht-xtype Anbieter; und
  3. die Abonnementdienste können Funktionen enthalten, die für das Zusammenwirken mit Nicht-xtype -Anwendungen konzipiert sind; wenn der Anbieter einer Nicht-xtype -Anwendung die Nicht-xtype -Anwendung nicht mehr für das Zusammenwirken mit den entsprechenden Abonnementdiensten zur Verfügung stellt, kann xtype die Bereitstellung dieser Abonnementdienstfunktionen einstellen.

9. KONTEN. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für jeden Zugriff auf und jede Nutzung des Skripts, des xtype Serviceportals und der Abonnementdienste, die unter den Konten oder Logins des Kunden erfolgen. Der Kunde muss xtype unverzüglich über jede unbefugte Nutzung des Skripts, des xtype Serviceportals, der Abonnementdienste oder jede andere tatsächliche oder vermutete Verletzung der Sicherheit in Bezug auf die xtype Technologie, von der der Kunde Kenntnis erlangt, informieren.

10. WARTUNG UND SUPPORT. Während der Laufzeit des Abonnements stellt xtype dem Kunden support, Upgrades, Fehlerkorrekturen und andere Wartungsdienste, die für die Abonnementdienste gelten, ohne zusätzliche Kosten in Übereinstimmung mit der xtype Lizenz zur Verfügung, wie in Abschnitt 19 unten auf support SLA beschrieben.

11. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG. Dieser Abschnitt gilt nur für Abonnementdienste, die direkt von xtype erworben werden. Wenn der Kunde Abonnementdienste von einem xtype Partner erwirbt, werden die entsprechenden Gebühren vom Kunden an den xtype Partner in Übereinstimmung mit den Bedingungen zwischen dem Kunden und dem xtype Partner gezahlt.

  1. Im Allgemeinen. Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, sind alle Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der auf dem Bestellformular angegebenen Währung fällig und zahlbar.
  2. Überfällige Gebühren. Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht anders angegeben, kann für jeden fälligen Betrag, der nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum bei xtype eingegangen ist, nach dem Ermessen von xtypeeine zusätzliche Gebühr in Höhe des niedrigeren Betrags von (a) 1,5 % pro Monat oder (b) des nach geltendem Recht maximal zulässigen Satzes ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung erhoben werden. xtype behält sich das Recht vor, die Nutzung der Abonnementdienste oder eines Teils der xtype Technologie durch den Kunden, für den die Gebühren überfällig sind, auszusetzen, bis die überfälligen Gebühren bezahlt sind. Alle fälligen und von xtype in Rechnung gestellten Beträge sind Nettobeträge, die von xtype zu erhalten sind. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, sind alle Gebühren nicht erstattungsfähig. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Beträge ohne Aufrechnung, Abzug, Rückerstattung oder Einbehaltung jeglicher Art zu zahlen, unabhängig davon, ob dies im Rahmen dieser Vereinbarung, des anwendbaren Rechts oder anderweitig geschieht und unabhängig davon, ob es sich um einen Verstoß von xtype, einen Konkurs oder anderweitig handelt.
  3. Steuern. Der Kunde ist für alle Steuern, Zölle und Abgaben, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung anfallen, verantwortlich und zahlt diese direkt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatz- und Nutzungssteuern, Quellensteuern, Zölle und Abgaben, die von Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden in einem beliebigen Land auferlegt werden, jedoch mit Ausnahme von Körperschaftssteuern, die xtype anfallen, so dass der dem Konto von xtypegutgeschriebene Betrag dem Rechnungsbetrag entspricht. Wenn der Kunde von Steuern befreit ist, muss er xtype bei der Ausführung des jeweiligen Bestellformulars die entsprechenden Steuerbefreiungsunterlagen vorlegen.

12. EIGENTUMSRECHTE.

  1. xtype Eigentum. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und xtype sind und bleiben alle Rechte, Titel und Anteile an allen geistigen Eigentumsrechten an der xtype Technologie, einschließlich und ohne Einschränkung aller Urheberrechte, Modifikationen, Know-how, Techniken, Verbesserungen und Ableitungen davon, alleiniges Eigentum von xtype und xtype's jeweiligen Lizenzgebern, ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen, behält sich xtype alle Rechte an der xtype Technologie vor und gewährt dem Kunden weder ausdrücklich noch stillschweigend irgendwelche Rechte daran.  
  2. Kundeneigentum. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und xtype behält der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen an seinen geistigen Eigentumsrechten an den Konfigurationsdaten des Kunden und der Kundentechnologie.  
  3. Lizenz des Kunden für Kundenkonfigurationsdaten. Der Kunde gewährt xtype und seinen Hosting-Providern eine weltweite, zeitlich begrenzte Lizenz zum Kopieren, Übertragen, Anzeigen und Verarbeiten von Kundenkonfigurationsdaten sowie von Nicht-xtype Anwendungen und Programmcode, die vom oder für den Kunden erstellt wurden, soweit dies für xtype erforderlich ist, um die Abonnementdienste in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung bereitzustellen. Vorbehaltlich der hierin gewährten eingeschränkten Lizenzen erwirbt xtype vom Kunden oder seinen Lizenzgebern im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte, Titel oder Anteile an Kundenkonfigurationsdaten oder Nicht- xtype Anwendungen. xtype gibt keine Kundenkonfigurationsdaten in Verbindung mit der Bereitstellung der Abonnementdienste an Dritte weiter, es sei denn, der Kunde erteilt xtype die ausdrückliche Erlaubnis dazu. xtype löscht auf Anfrage des Kunden unverzüglich alle Kundenkonfigurationsdaten aus seinen Aufzeichnungen.
  4. Eingeschränkte Software-Lizenz. Sofern kein separater Lizenzvertrag beigefügt ist, unterliegen das Skript und jegliche Software, die dem Kunden von xtype als Teil der Abonnementdienste zur Verfügung gestellt wird (die "Software"), den folgenden Bedingungen: (a) xtype gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche, eingeschränkte, abonnementbasierte Lizenz für die Installation, den Zugriff und die Nutzung der Software während der Abonnementlaufzeit gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Nutzungsparametern; (b) alle Nicht- xtype Anwendungen, die mit der Software verlinkt sind oder auf die in der Software verwiesen wird, werden dem Kunden von den Dritten lizenziert, die Eigentümer dieses Codes sind, und nicht von xtype (Hinweise, falls vorhanden, für die Nicht- xtype Anwendung(en) sind nur zur Information des Kunden enthalten); und (c) die Software wird dem Kunden lizenziert, nicht verkauft, und xtype behält sich alle Rechte an der Software vor, die nicht ausdrücklich von xtype gewährt werden, sei es stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig.
  5. Lizenz des Kunden zur Nutzung von Feedback. Der Kunde gewährt xtype eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung und Einbeziehung von Vorschlägen, Verbesserungswünschen, Empfehlungen, Korrekturen oder sonstigem Feedback, das vom Kunden oder von Nutzern in Bezug auf die Technologie von xtype oder den Betrieb der Abonnementdienste bereitgestellt wird, in den Abonnementdienst.
  6. Endnutzungsbestimmungen für Bundesbehörden. Wenn es sich bei dem Kunden um eine Behörde oder einen Auftragnehmer der US-Regierung handelt, vereinbaren die Parteien, dass der Kunde nur die Rechte in Bezug auf die Abonnementdienste, die xtype Technologie und die Dokumentation erhält, die allen anderen Endnutzern im Rahmen einer Lizenz gemäß FAR 12.211 (Technische Daten) und FAR 12.212 (Software) und, für Transaktionen des Verteidigungsministeriums, DFAR 252.227-7015 (Technische Daten - Kommerzielle Gegenstände) und DFAR 227.7202-3 (Rechte an kommerzieller Computersoftware oder Computersoftware-Dokumentation) gewährt werden. Wenn eine Behörde oder ein Auftragnehmer der US-Regierung Rechte benötigt, die nicht unter diesen Bedingungen übertragen werden, muss sie/er mit xtype verhandeln, um festzustellen, ob es annehmbare Bedingungen für die Gewährung solcher Rechte gibt, und ein für beide Seiten annehmbarer schriftlicher Nachtrag, der solche Rechte ausdrücklich gewährt, muss in jeden anwendbaren Vertrag oder jede Vereinbarung aufgenommen werden.

13. SCHUTZ DER KONFIGURATIONSDATEN DES KUNDEN.

  1. Schutzmethoden. xtype unterhält administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kundenkonfigurationsdaten in seinem Besitz. Diese Sicherheitsvorkehrungen umfassen unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs, der Nutzung, der Änderung oder der Offenlegung von Kundenkonfigurationsdaten durch Mitarbeiter von xtype , außer (a) zur Bereitstellung der Abonnementdienste, (b) zur Verhinderung von Service- oder technischen Problemen, (c) zur Bereitstellung von support, (d) in Übereinstimmung mit Abschnitt 14 (Vertraulichkeit), oder (e) mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Kunden.
  2. Grenzen für den Schutz von Kundenkonfigurationsdaten. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung erstrecken sich die Verpflichtungen von xtypenur auf die Systeme, Netzwerke, Netzwerkgeräte, Einrichtungen und Komponenten, über die xtype Kontrolle ausübt. Dieser Abschnitt 13 gilt nicht für (a) ein Rechenzentrum von ServiceNow oder eine Infrastruktur, die unter der alleinigen Kontrolle von ServiceNow steht, einschließlich der ServiceNow Plattform; (b) Daten, die in der/den bestehenden ServiceNow Produktionsinstanz(en) des Kunden gehostet werden; (c) Daten im virtuellen privaten Netzwerk (VPN) des Kunden oder einem Netzwerk eines Dritten; oder (d) Daten, die vom Kunden oder seinen Nutzern unter Verletzung der Vereinbarung verarbeitet werden.
  3. Persönlich identifizierbare Daten. Wenn Konfigurationsdaten des Kunden personenbezogene Daten enthalten, gelten für die Verarbeitung dieser Daten durch xtypedie Bestimmungen des Zusatzes zur Datenverarbeitung unter https://www.xtype.io/dpa/ ("DPA"). Zur Klarstellung: xtype hat keinen Zugriff auf die Geschäftsdaten des Kunden in der ServiceNow Produktionsinstanz des Kunden. Allgemeine Informationen über die Erhebung, die Verwendung und den Schutz personenbezogener Daten durch xtypesind in der Datenschutzrichtlinie von xtypeunter https://www.xtype.io/privacy-policy/ zu finden.
  4. Aggregierte Daten und Analysen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen und vorbehaltlich der geltenden Datenschutzgesetze und der Vertraulichkeitsbestimmungen in dieser Vereinbarung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass xtype quantitative Daten, die aus der Nutzung der Abonnementdienste abgeleitet werden, für Branchenanalysen, Benchmarking, Analysen, Marketing und andere Geschäftszwecke unter support im Rahmen der Bereitstellung der Abonnementdienste erhebt, verwendet und offenlegt. xtype wird diese Daten nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergeben, verkaufen, vermieten oder mit ihnen handeln. Alle gesammelten, genutzten und weitergegebenen Daten werden nur in zusammengefasster Form verwendet und lassen keine Rückschlüsse auf den Kunden oder die Nutzer zu und beinhalten oder nutzen keine Geschäftsdaten des Kunden.

14. VERTRAULICHKEIT.

  1. Restriktionen. Der Empfänger ist verpflichtet: (a) vertrauliche Informationen des Informationsgebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben; (b) diese vertraulichen Informationen mindestens mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die der Empfänger zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch in keinem Fall mit weniger als der angemessenen Sorgfalt; (c) nur auf die vertraulichen Informationen des Informationsgebers zuzugreifen oder diese zu nutzen, soweit dies zur Ausübung seiner Rechte oder zur Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erforderlich ist; (d) den Zugang zu vertraulichen Informationen auf seine Mitarbeiter oder bevollmächtigten Vertreter zu beschränken, die davon Kenntnis haben müssen und die Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet haben oder anderweitig an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind wie die hierin enthaltenen.
  2. Gesetzliche Offenlegung. Der Empfänger darf vertrauliche Informationen offenlegen, soweit eine solche Offenlegung erforderlich ist: (a) aufgrund eines gültigen Gerichtsbeschlusses oder einer anderen zuständigen staatlichen Stelle, vorausgesetzt, der Empfänger benachrichtigt den Offenleger in angemessener Frist schriftlich über eine solche Offenlegung und unternimmt angemessene Anstrengungen, um eine Schutzanordnung zu erwirken oder den Offenleger bei der Erwirkung einer solchen Anordnung zu unterstützen; oder (b) um die Rechte des Empfängers aus diesem Vertrag festzustellen oder durchzusetzen.
  3. Rückgabe. Nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages oder auf Verlangen des Informationsgebers muss der Empfänger alle vertraulichen Informationen des Informationsgebers, die sich zu diesem Zeitpunkt in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, zurückgeben oder vernichten; wenn sich jedoch vertrauliche Informationen in den Archiven oder Sicherungssystemen des Empfängers befinden, dürfen diese Informationen ablaufen und werden gemäß den wirtschaftlich angemessenen Archivierungs- oder Sicherungsrichtlinien des Empfängers gelöscht oder vernichtet.
  4. Billige Rechtsbehelfe. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Offenlegung vertraulicher Informationen durch den Empfänger mit Ausnahme der hierin vorgesehenen Fälle zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden führen kann, für den eine Entschädigung in Form von Geld unzureichend sein kann. Die Parteien sind sich ferner darüber einig, dass der Offenleger im Falle einer solchen Offenlegung oder drohenden Offenlegung berechtigt sein kann, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um die Verletzung oder drohende Verletzung zu verhindern, ohne dass ein nicht wieder gutzumachender Schaden oder die Unzulänglichkeit von Schadenersatz in Geld nachgewiesen werden muss, und zwar zusätzlich zu den Rechtsmitteln, die dem Offenleger ansonsten nach dem Gesetz oder nach Billigkeit zur Verfügung stehen.

15. ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE.

  1. Jede Partei sichert der anderen Partei zu, dass: (a) die betreffende Partei ein ordnungsgemäß gegründetes Unternehmen ist, das nach dem Recht des Landes, in dem es seinen Sitz hat, rechtsgültig existiert und einen guten Ruf genießt; (b) die betreffende Partei über alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Befugnisse, finanziellen Möglichkeiten und Vollmachten verfügt, um ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses Abkommens zu erfüllen; (c) die Ausführung, Lieferung und Erfüllung dieses Abkommens die rechtmäßige, gültige und verbindliche Vereinbarung der betreffenden Partei darstellt; und (d) für den Abschluss oder die Erfüllung dieses Abkommens durch die betreffende Partei keine Zustimmung, Genehmigung oder Verweigerung von Einwänden seitens irgendeiner Stelle, einschließlich einer Regierungsbehörde, erforderlich ist.

Der Kunde sichert dem Unternehmen ferner zu, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens keine ausstehenden Rechtsstreitigkeiten, Schiedsgerichtsverfahren oder sonstige Streitigkeiten bestehen, an denen der Kunde beteiligt ist und von denen im Falle einer für ihn ungünstigen Entscheidung zu erwarten ist, dass sie eine potenzielle oder tatsächliche wesentliche nachteilige Auswirkung auf die Fähigkeit des Kunden zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag haben.

  1. XTYPE GARANTIERT, DASS (A) DIE XTYPE TECHNOLOGIE UND DIE ABONNEMENTDIENSTE IM WESENTLICHEN IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER DOKUMENTATION FUNKTIONIEREN UND (B) DIE FUNKTIONALITÄT DER XTYPE TECHNOLOGIEN UND ABONNEMENTDIENSTE WÄHREND DER LAUFZEIT DES ABONNEMENTS NICHT WESENTLICH VERRINGERT WIRD, VORAUSGESETZT, DASS DIESE GARANTIE NICHT IM FALLE EINER VERRINGERUNG DER FUNKTIONALITÄT GILT, DIE AUF DIE INTEGRATION ODER BÜNDELUNG DER XTYPE DIENSTE MIT DIENSTEN DRITTER ZURÜCKZUFÜHREN IST, DER VERWENDUNG VON KONFIGURATIONSDATEN DES KUNDEN ODER VON ANWENDUNGEN, DIE NICHT VON XTYPE STAMMEN, DER VERWENDUNG DER XTYPE DIENSTE IN EINER WEISE, DIE NICHT MIT DER DOKUMENTATION ÜBEREINSTIMMT, DER EINFÜHRUNG VON BÖSARTIGER SOFTWARE DURCH DEN KUNDEN, DEN BENUTZER ODER EINEN DRITTEN ODER ANDEREN EREIGNISSEN, DIE NICHT IM EINFLUSSBEREICH VON XTYPELIEGEN. DER EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELF DES KUNDEN IM FALLE EINER VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG BESCHRÄNKT SICH AUF DIE KORREKTUR ODER DEN ERSATZ GEMÄSS DEM IN DER BESTELLUNG FESTGELEGTEN ZEITRAHMEN FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN ODER AUF EINE ANTEILIGE ANPASSUNG DES PREISES FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN, DIE NACHWEISLICH NICHT MIT DEN IN DER DOKUMENTATION AUFGEFÜHRTEN SPEZIFIKATIONEN ÜBEREINSTIMMEN, NACH EIGENEM ERMESSEN VON XTYPE.
  2. MIT AUSNAHME DER BESONDEREN BESTIMMUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 15 WERDEN ALLE KOMPONENTEN DER XTYPE TECHNOLOGIE, INSBESONDERE DIE SOFTWARE, DIE APP, DIE ABONNEMENTDIENSTE UND DIE DOKUMENTATION, OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN UND/ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART BEREITGESTELLT. XTYPE UND SEINE LIZENZGEBER UND/ODER LIEFERANTEN GEBEN KEINE WEITEREN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHREN KEINE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE APP, DIE XTYPE DIENSTE UND/ODER DIE DOKUMENTATION, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, UND LEHNEN INSBESONDERE ALLE STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN UND/ODER BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE HANDELSÜBLICHE QUALITÄT, DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DIE HALTBARKEIT, DAS EIGENTUM UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB. DER KUNDE ERKENNT AUSSERDEM AN, DASS DIE VERFÜGBARKEIT UND FUNKTIONALITÄT DER DIENSTE VON XTYPE VON VERSCHIEDENEN FAKTOREN UND ELEMENTEN ABHÄNGEN, EINSCHLIESSLICH SOFTWARE, HARDWARE UND KOMMUNIKATIONSNETZWERKEN, UND TEILWEISE VON DRITTEN BEREITGESTELLT WERDEN, EINSCHLIESSLICH HOSTING- UND SPEICHERDIENSTEN VON DRITTEN, DIE NICHT FEHLERFREI SIND, UND XTYPE GARANTIERT NICHT, DASS DIE DIENSTE VON XTYPE OHNE UNTERBRECHUNGEN, EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN, FEHLER ODER UNTERBRECHUNGEN FUNKTIONIEREN, ODER DASS SIE JEDERZEIT ZUGÄNGLICH ODER VERFÜGBAR SIND ODER VOR UNBEFUGTEM ZUGRIFF GESCHÜTZT ODER FEHLERFREI SIND.

16. ENTSCHÄDIGUNG; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

  1. xtype Schadloshaltung. xtype xtype verteidigt und/oder regelt auf eigene Kosten alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren gegen den Kunden und seine verbundenen Unternehmen sowie seine und deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Auftragnehmer (die "freigestellten Parteien des Kunden"), soweit sie aus der widerrechtlichen Aneignung oder Verletzung von Eigentumsrechten oder geistigen Eigentumsrechten Dritter durch die Technologie von xtype resultieren oder damit in Zusammenhang stehen ("Ansprüche des Kunden"), und zahlt alle Schadensersatzbeträge, die einem solchen Dritten von einem zuständigen Gericht gegen den Kunden rechtskräftig zugesprochen werden, oder alle von xtype schriftlich vereinbarten Vergleichsbeträge; vorbehaltlich der Bedingungen, dass: (a) der Kunde xtype unverzüglich über etwaige Ansprüche des Kunden informiert; (b) der Kunde xtype gestattet, die Verteidigung und Beilegung solcher Ansprüche des Kunden zu kontrollieren (vorausgesetzt, dass der Kunde mit einem Anwalt seiner Wahl und auf eigene Kosten daran teilnehmen kann); und (c) der Kunde xtype auf Kosten von xtypebei der Verteidigung oder Beilegung solcher Ansprüche des Kunden unterstützt. xtype haftet nicht für Vergleichsbeträge, die der Kunde ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von xtypeabgeschlossen hat. Wenn xtype Grund zu der Annahme hat, dass es aufgrund der APP oder der Abonnementdienste einer Unterlassungsverfügung oder anhaltenden Schadensersatzansprüchen ausgesetzt wäre, ist xtype berechtigt, entweder die APP und/oder die Abonnementdienste (oder jeden anderen anwendbaren Teil der xtype Technologie) zu modifizieren, um sie nicht verletzend zu machen und/oder das widerrechtlich angeeignete Material zu entfernen, die App oder die Abonnementdienste oder einen Teil davon durch einen Dienst oder Materialien zu ersetzen, die im Wesentlichen die gleiche Funktionalität oder Information bieten, oder, falls keine der vorgenannten Möglichkeiten wirtschaftlich durchführbar ist, vom Kunden zu verlangen, die Nutzung der App und der Abonnementdienste einzustellen. Ungeachtet des Vorstehenden haftet xtype nicht für Ansprüche wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung, soweit diese verursacht werden durch (x) die Kombination von xtype Technologie mit anderen Diensten, Software, Daten oder Produkten, die nicht von xtype bereitgestellt werden, wobei ein solcher Anspruch vermieden worden wäre, wenn die xtype Technologie nicht auf diese Weise kombiniert worden wäre; (y) die Verwendung von Kundentechnologie oder Kundenkonfigurationsdaten; oder (z) eine Verletzung dieser Vereinbarung oder anderer für die App und/oder die Abonnementdienste geltenden Bestimmungen durch eine vom Kunden entschädigte Partei. DAS VORSTEHENDE IST DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE HAFTUNG VON XTYPEUND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN FÜR JEGLICHE VERLETZUNG ODER MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN DRITTER.
  2. Entschädigung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren gegen xtype und seine verbundenen Unternehmen sowie seine und deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Auftragnehmer (die "xtype schadlos gehaltenen Parteien") zu verteidigen und/oder beizulegen, die sich aus oder im Zusammenhang mit (a) Körperverletzungen oder Schäden an materiellem oder immateriellem Eigentum, einschließlich Todesfällen, ergeben, die durch eine fahrlässige Handlung oder Unterlassung des Kunden oder eines seiner verbundenen Unternehmen oder eines Benutzers oder eines seiner oder ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter verursacht wurden oder sich daraus ergeben; (b) die Bereitstellung, Nutzung oder das Versagen eines vom Kunden bereitgestellten Produkts oder Dienstes, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kundentechnologie und die Konfigurationsdaten des Kunden; (c) jede Verletzung oder Veruntreuung von geistigem Eigentum oder anderen Rechten durch den Kunden oder einen Benutzer; (d) jede Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften durch den Kunden oder eines seiner verbundenen Unternehmen oder einen Benutzer oder eines seiner oder ihrer leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter; oder (e) die Verletzung von Abschnitt 6 dieser Vereinbarung durch den Kunden ("xtype Claims"), und der Kunde zahlt alle Schäden, die einem solchen Dritten von einem zuständigen Gericht gegen eine der freigestellten Parteien von xtype rechtskräftig zugesprochen werden, oder alle vom Kunden schriftlich vereinbarten Vergleichsbeträge; unter den Bedingungen, dass: (a) xtype benachrichtigt den Kunden unverzüglich über alle xtype Ansprüche; (b) xtype gestattet dem Kunden, die Verteidigung und Beilegung solcher xtype Ansprüche zu kontrollieren (vorausgesetzt, dass xtype mit einem Anwalt seiner Wahl und auf eigene Kosten teilnehmen kann); und (c) xtype unterstützt den Kunden auf dessen Kosten bei der Verteidigung oder Beilegung solcher xtype Ansprüche. Der Kunde haftet nicht für Vergleichsbeträge, die von xtype ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden abgeschlossen werden.

Beschränkung der Haftung. MIT AUSNAHME DER ENTSCHÄDIGUNGS-, DATENSCHUTZ- UND VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG HAFTET KEINE DER PARTEIEN ODER IHRE LIZENZGEBER ODER LIEFERANTEN GEGENÜBER EINER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN ODER FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ, INDIREKTE SCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND UNTER WELCHER HAFTUNGSTHEORIE AUCH IMMER (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE JEWEILIGE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WAR ODER NICHT. IN KEINEM FALL IST XTYPE, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER SEINE BZW. IHRE LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER, VERTRETER, LIZENZGEBER ODER LIEFERANTEN DEM KUNDEN GEGENÜBER HAFTBAR FÜR MEHR ALS DEN BETRAG DER TATSÄCHLICHEN DIREKTEN SCHÄDEN BIS ZU DEN BETRÄGEN, DIE XTYPE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN LETZTEN 12 MONATEN VOR DER FORDERUNG TATSÄCHLICH ERHALTEN HAT, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ENTSTANDEN SIND.

17. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.

  1. Laufzeit der Vereinbarung. Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt für die endgültige Laufzeit des Abonnements.
  2. Beendigung. Ungeachtet der obigen Ausführungen kann diese Vereinbarung von xtype mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden gekündigt werden, wenn: (a) der Kunde eine fällige Zahlung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von xtype über den Zahlungsverzug leistet; (b) der Kunde gegen eine wesentliche Bedingung dieser Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß (sofern heilbar) nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß behebt; (c) ein Beschluss über die Auflösung des Kunden gefasst wird oder ein Beschluss über die Bestellung eines Verwalters zur Verwaltung der Angelegenheiten, des Geschäfts und des Eigentums des Kunden gefasst wird oder ein solcher Verwalter bestellt wird oder ein Konkursverwalter für die Vermögenswerte oder das Unternehmen des Kunden bestellt wird, oder Umstände eintreten, die ein Gericht oder einen Gläubiger berechtigen, einen Konkursverwalter oder Verwalter zu bestellen, oder die ein Gericht berechtigen, einen Liquidationsbeschluss zu fassen, oder der Kunde eine ähnliche oder analoge Maßnahme aufgrund von Schulden ergreift oder erleidet, oder der Kunde einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt oder ein Gericht um Schutz vor seinen Gläubigern ersucht; (d) der Kunde als natürliche Person Gegenstand eines Konkursantrags oder einer Konkursverfügung ist oder stirbt oder aufgrund von Krankheit oder Unfähigkeit (geistig oder körperlich) nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, oder ein Patient im Sinne der Gesetze über geistige Gesundheit wird.
  3. Beendigung durch den Kunden. Diese Vereinbarung, einschließlich aller Bestellformulare, kann vom Kunden mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an xtype gekündigt werden, wenn: (a) xtype gegen eine wesentliche Bedingung dieser Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß (sofern heilbar) nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß behebt; (b) ein Beschluss über die Auflösung von xtype gefasst wird oder ein Beschluss über die Bestellung eines Verwalters für die Verwaltung der Angelegenheiten, Geschäfte und des Eigentums von xtype ergeht oder ein solcher Verwalter bestellt wird oder ein Konkursverwalter für die Vermögenswerte oder das Unternehmen von xtypebestellt wird, oder Umstände eintreten, die ein Gericht oder einen Gläubiger berechtigen, einen Konkursverwalter zu bestellen, oder die ein Gericht berechtigen, einen Liquidationsbeschluss zu fassen, oder xtype eine ähnliche oder analoge Maßnahme aufgrund von Schulden ergreift oder erleidet, oder xtype einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt oder xtype bei einem Gericht einen Antrag auf Schutz vor seinen Gläubigern stellt; (c) xtype als Einzelperson Gegenstand eines Konkursantrags oder einer Konkursverfügung ist oder stirbt oder aufgrund von Krankheit oder Unfähigkeit (geistig oder körperlich) nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, oder ein Patient im Rahmen einer Gesetzgebung zur geistigen Gesundheit wird. Wenn der Kunde gemäß diesem Abschnitt 3 kündigt, hat er Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der Gebühren, die er für Abonnementdienste gezahlt hat, die er nach dem Datum der Kündigung nicht erhalten hat.
  4. Auswirkungen der Beendigung. Die Beendigung oder das Erlöschen dieser Vereinbarung berührt nicht die Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Datum der Beendigung oder des Erlöschens entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für eine Verletzung der Vereinbarung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Erlöschens bestand, vorausgesetzt, dass alle anderen Rechte und Lizenzen des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung am Datum der Beendigung enden.
  5. Überdauernde Bestimmungen. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung und die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen der Parteien aus dieser Vereinbarung, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie dazu bestimmt sind, die Beendigung, die Annullierung, den Abschluss oder das Auslaufen dieser Vereinbarung zu überdauern, überdauern und bleiben als gültige und durchsetzbare Rechte, Pflichten und Verpflichtungen bestehen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, überdauern die Abschnitte mit den Titeln "Nutzungsbeschränkungen", "Eigentumsrechte", "Vertraulichkeit", "Zusicherungen und Haftungsausschlüsse", "Freistellung; Haftungsbeschränkung", "Überdauernde Bestimmungen" und "Allgemeine Bestimmungen" jede Kündigung oder jedes Auslaufen dieser Vereinbarung.

18. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.

  1. Werbung - Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht anders angegeben, ist xtype berechtigt, den Namen, das Logo und die Marken des Kunden zu verwenden, um den Kunden als Kunden von xtype und Nutzer der entsprechenden Dienstleistung(en) auf der Website von xtypeund in anderen Marketingmaterialien zu identifizieren.  
  2. Aufbau. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und denen eines Auftragsformulars hat das betreffende Auftragsformular nur in Bezug auf die im Widerspruch genannten Bestimmungen Vorrang. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Abschnitts- und Absatzüberschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung.
  3. Änderungen und Verzichtserklärungen. Keine der Parteien kann diese Vereinbarung jederzeit ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ändern.
  4. Einzige Vereinbarung. Dieser Vertrag und alle in Verbindung damit ausgeführten Bestellformulare stellen die Vereinbarung und das Einvernehmen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle früheren Zusicherungen, Anzeigen, Erklärungen, Vorschläge, Verhandlungen, Diskussionen oder Vereinbarungen in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand. Die Parteien sind sich einig, dass alle Bedingungen in einer Bestellung, Rechnung oder einem ähnlichen Dokument, die vom Kunden vorgelegt werden, keine Gültigkeit haben und hiermit zurückgewiesen werden. Die Vertragsparteien haben sich auf keine anderen Versprechungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Vereinbarungen, Abmachungen oder Zusagen als die hierin ausdrücklich dargelegten oder erwähnten verlassen.
  5. Einhaltung der Exportbestimmungen. Die Abonnementdienste, andere Technologien von xtype und deren Derivate können den Exportgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Länder unterliegen. xtype und der Kunde versichern jeweils, dass sie nicht auf einer von der US-Regierung geführten Sperrliste aufgeführt sind. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er sich nicht in einem Land befindet, für das die USA ein Embargo verhängt haben, und dass er keinem Benutzer den Zugriff auf die Abonnementdienste oder deren Nutzung in einem solchen Land gestattet und nicht gegen ein US-Ausfuhrgesetz oder eine US-Ausfuhrbestimmung verstößt.
  6. Korruptionsbekämpfung. Weder die Partei noch eines ihrer verbundenen Unternehmen, noch ein Vorstandsmitglied, ein leitender Angestellter oder ein Angestellter, noch, soweit den Parteien bekannt, ein Beauftragter oder Vertreter einer der Parteien oder eines ihrer verbundenen Unternehmen, hat oder wird eine Handlung zur Förderung eines Angebots, einer Zahlung, eines Zahlungsversprechens oder einer Genehmigung oder Billigung der Zahlung oder Übergabe von Geld, Eigentum, Geschenken oder anderen Wertgegenständen vornehmen, direkt oder indirekt an einen "Regierungsbeamten" (einschließlich eines Amtsträgers oder Mitarbeiters einer Regierung oder einer staatlichen oder staatlich kontrollierten Einrichtung oder einer öffentlichen internationalen Organisation oder einer Person, die in offizieller Funktion für oder im Namen eines der vorgenannten handelt, oder einer politischen Partei oder eines Parteifunktionärs oder eines Kandidaten für ein politisches Amt), um eine Amtshandlung zu beeinflussen oder einen unzulässigen Vorteil zu erlangen; Beide Parteien haben ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Anti-Korruptionsgesetzen geführt und haben Richtlinien und Verfahren eingeführt und werden diese auch weiterhin beibehalten, um die Einhaltung dieser Gesetze und der hierin enthaltenen Zusicherung und Gewährleistung zu fördern und zu erreichen.

Höhere Gewalt. Wird eine Vertragspartei durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag gehindert, behindert oder verzögert ("betroffene Vertragspartei"), so ist die betroffene Vertragspartei nicht vertragsbrüchig oder anderweitig haftbar für eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen. Die Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen wird entsprechend verlängert. Die entsprechenden Verpflichtungen der anderen Partei werden ausgesetzt, und die Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtungen wird entsprechend verlängert.

  1. in demselben Umfang wie die der Betroffenen Partei. Die Betroffene Partei wird: (a) die andere Partei so bald wie möglich nach Beginn des Ereignisses Höherer Gewalt über das Ereignis Höherer Gewalt, das Datum seines Beginns, seine wahrscheinliche oder mögliche Dauer und die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt auf ihre Fähigkeit, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, informieren; (b) alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses Höherer Gewalt auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen abzumildern; und (c) so bald wie möglich nach dem Ende des Ereignisses Höherer Gewalt die andere Vertragspartei benachrichtigen, dass das Ereignis Höherer Gewalt beendet ist, und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag wieder aufnehmen. Wenn das Ereignis Höherer Gewalt die Erfüllung der Verpflichtungen der betroffenen Partei für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 90 Tagen verhindert, behindert oder verzögert, kann die von dem Ereignis Höherer Gewalt nicht betroffene Partei diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei kündigen.
  2. Unabhängige Unternehmer. xtype und der Kunde sind unabhängige Unternehmer, und diese Vereinbarung ist nicht so auszulegen, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Agentur oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Vertragsparteien entsteht. Weder eine der Parteien noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen ist für irgendeinen Zweck ein Vertreter der anderen Partei oder hat die Befugnis, die andere Partei zu binden.
  3. Unterauftragnehmer. xtype kann nach eigenem Ermessen Unterauftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung einsetzen, vorausgesetzt, dass xtype für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch diese Unterauftragnehmer verantwortlich bleibt.
  4. Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu machen oder zuzulassen sind, müssen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, per Kurier oder per E-Mail erfolgen, vorausgesetzt, dass Mitteilungen an xtype , die einen Rechtsstreit oder eine entschädigungspflichtige Forderung betreffen ("rechtliche Mitteilungen"), von einer Partei an die andere mit Empfangsnachweis oder an eine von einer Partei an die andere von Zeit zu Zeit schriftlich angegebene Adresse gesendet werden. Rechtliche Mitteilungen und rechnungsbezogene Mitteilungen werden von xtype an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Alle anderen Mitteilungen an den Kunden werden an die vom Kunden angegebene Kontaktperson für Abonnementdienste adressiert. Jede Mitteilung, die per Post zugestellt wird, gilt drei Tage (außer freitags, samstags und an gesetzlichen Feiertagen in Israel) nach dem Datum der Aufgabe zur Post oder am nächsten Tag (außer freitags, samstags und an gesetzlichen Feiertagen in Israel) nach der Übermittlung per E-Mail oder Fax oder bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Übergabe als zugestellt; zum Nachweis der Zustellung reicht es aus, dass der Umschlag mit der Mitteilung ordnungsgemäß adressiert und als frankierter Brief per Einschreiben aufgegeben wurde.

Geltendes Recht; Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates

  1. Delaware unter Ausschluss jeglicher Rechtswahl- oder Kollisionsnormen (des Staates Delaware oder einer anderen Gerichtsbarkeit), die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Staates Delaware zur Folge hätten. Die Parteien (a) unterwerfen sich hiermit unwiderruflich und bedingungslos der Gerichtsbarkeit der Gerichte von New York, New York, für die Zwecke jeglicher Klagen, Handlungen oder sonstiger Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder auf ihr beruhen, (b) vereinbaren, keine Klagen, Handlungen oder sonstigen Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder auf ihr beruhen, außer vor diesen Gerichten einzuleiten, und (c) verzichten hiermit darauf und erklären sich damit einverstanden, in einem solchen Prozess, einer solchen Klage, einem solchen Verfahren oder anderweitig keine Einreden geltend zu machen, (c) verzichten hiermit auf die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich darauf beziehen, dass sie persönlich nicht der Gerichtsbarkeit der oben genannten Gerichte unterliegen, dass ihr Eigentum von Pfändungen oder Zwangsvollstreckungen ausgenommen oder immun ist, dass die Klage, die Aktion oder das Verfahren an einem ungünstigen Gerichtsstand erhoben wird, dass der Gerichtsstand der Klage, der Aktion oder des Verfahrens unangemessen ist oder dass diese Vereinbarung oder der Gegenstand dieser Vereinbarung nicht vor einem solchen Gericht durchgesetzt werden kann.  

Verzicht auf ein Schwurgerichtsverfahren: JEDE PARTEI VERZICHTET HIERMIT AUF IHR RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN FÜR ALLE FORDERUNGEN ODER KLAGEGRÜNDE, DIE AUF DIESER VEREINBARUNG BERUHEN ODER SICH DARAUS ERGEBEN. DER UMFANG DIESES VERZICHTS SOLL ALLE STREITIGKEITEN UMFASSEN, DIE BEI EINEM GERICHT EINGEREICHT WERDEN KÖNNEN UND SICH AUF DEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG BEZIEHEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF VERTRAGLICHE ANSPRÜCHE, DELIKTISCHE ANSPRÜCHE (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PFLICHTVERLETZUNGEN UND ALLE ANDEREN GEWOHNHEITSRECHTLICHEN UND GESETZLICHEN ANSPRÜCHE. DIESER ABSCHNITT WURDE VON DEN PARTEIEN VOLLSTÄNDIG ERÖRTERT, UND DIESE BESTIMMUNGEN UNTERLIEGEN KEINEN AUSNAHMEN. JEDE PARTEI SICHERT HIERMIT ZU, DASS SIE DIESE VERZICHTSERKLÄRUNG MIT IHREM RECHTSBEISTAND ÜBERPRÜFT HAT UND DASS SIE NACH BERATUNG MIT IHREM RECHTSBEISTAND WISSENTLICH UND FREIWILLIG AUF IHR RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN VERZICHTET.

Für den Fall, dass eine Partei gegen die andere Partei eine Klage, einen Prozess oder ein sonstiges gerichtliches Verfahren einleitet oder anstrengt, das sich aus diesem Abkommen ergibt oder mit diesem in Zusammenhang steht, hat die obsiegende Partei Anspruch auf angemessene Anwaltsgebühren, Kosten und notwendige Auslagen zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen, auf die diese Partei möglicherweise Anspruch hat.  

  1. Verzicht auf Sammelklagen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, verzichtet jede Partei auf das Recht, Streitigkeiten als Sammelklage vor Gericht oder in einem Schiedsverfahren zu führen, entweder als Mitglied einer Gruppe oder als Vertreter, oder als privater Generalanwalt aufzutreten.
  2. Trennbarkeit. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig, rechtswidrig oder nicht vollstreckbar sein, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und diese Vereinbarung ist so auszulegen, als ob die ungültige, rechtswidrige oder nicht vollstreckbare Bestimmung im Einklang mit ihrem allgemeinen Zweck eingeschränkt oder geändert worden wäre, Sollte es nicht möglich sein, die unwirksame, rechtswidrige oder undurchsetzbare Bestimmung so einzuschränken oder zu ändern, so ist diese Vereinbarung so auszulegen, als ob die unwirksame, rechtswidrige oder undurchsetzbare Bestimmung nie enthalten gewesen wäre, und alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben davon unberührt und in vollem Umfang wirksam.
  3. Übertragbarkeit und bindende Wirkung. Diese Vereinbarung kommt den Vertragsparteien und ihren jeweiligen Nachfolgern und Abtretungsempfängern zugute und ist für sie verbindlich. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen die Verpflichtungen einer der Parteien nicht übertragen werden, und jede Partei darf diese Vereinbarung oder eines ihrer Rechte hieraus nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, untervergeben oder anderweitig veräußern, und ein solcher Versuch der Übertragung oder Veräußerung ist null und nichtig und ohne Wirkung; vorausgesetzt jedoch, dass diese Vereinbarung in Verbindung mit einem M&A-Ereignis an eine dritte Partei übertragen werden kann.
  4. Kein Drittbegünstigter. Keine Bestimmung dieses Abkommens ist dazu bestimmt oder soll dazu dienen, anderen Personen als den Vertragsparteien Rechte oder Rechtsmittel zu übertragen.
  5. Überschriften. Die Überschriften der Abschnitte und Unterabschnitte dieser Vereinbarung dienen nur der Übersichtlichkeit und sind bei der Auslegung oder Interpretation der Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht zu berücksichtigen.
  6. Gegenstücke. Dieses Abkommen kann in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen keine die Unterschriften der einzelnen Parteien enthalten muss und von denen jede als Original gilt, die aber alle zusammen ein und dieselbe Urkunde darstellen.

19. Support SLA - Reaktionszeiten.

Während der Laufzeit eines Abonnementdienstes, der dem Kunden von xtype im Rahmen eines Bestellformulars zur Verfügung gestellt wird, erbringt xtype die Wartungs- und support Dienste in Übereinstimmung mit den nachfolgend beschriebenen Service Levels ("Service Levels"). Die Geschäftszeiten und -tage entsprechen den Geschäftszeiten und -tagen des Kunden. Die Definition des Schweregrads wird unten in Abschnitt 19.2 beschrieben.

19.1 Die erste Kontaktaufnahme mit dem Kunden und die Beantwortung von Anfragen zu Wartungsarbeiten und support werden von xtype innerhalb der folgenden Service Level Zeiträume beantwortet: -

  • Schweregrad 1 Kritisch - 12 Geschäftsstunden
  • Schweregrad 2 Hoch - Nächster Arbeitstag
  • Schweregrad 3 Mittel - 2 Arbeitstage
  • Schweregrad 4 Niedrig - 4 Arbeitstage

19.2 Schweregrad-Einstufung: -

  • 1 Kritisch - xtype Produkt ist nicht verfügbar. Es ist kein Workaround verfügbar.
  • 2 Hoch - Teilweiser Produktausfall, nicht verfügbare Funktionen oder erheblich verschlechterte Leistung. Es ist kein Workaround verfügbar.
  • 3 Mittel - Unkritischer Verlust oder Auswirkungen auf xtype oder die Kundenanwendung. Workaround ist verfügbar.
  • 4 Niedrig - Andere xtype Produktmängel, Dokumentationsfehler oder ein anderes Problem mit niedriger Priorität.

19.3 Version Support. Für alle Wartungs- und support Dienstleistungen gilt die folgende Richtlinie der Version support: -

  • 1 xtype Serviceportal-Anwendung - 9 Monate.
  • 2 xtype Backend-Cluster-Updates sind automatisiert und können nicht übersprungen werden.

Aktualisiert März 2023

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